Background Alps

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für private Mitflüge auf Selbstkostenbasis (Cost-Sharing) mit Flight Planner Switzerland. Stand: Juli 2026.

1. Art der Flüge & Kostenbeteiligung

1.1. Privatflüge (Non-Commercial): Alle über diese Plattform vereinbarten Flüge sind rein private Flüge gemäss den geltenden EASA-Regularien (Verordnung (EU) Nr. 965/2012) und dem schweizerischen Luftfahrtrecht. Es handelt sich ausdrücklich nicht um gewerblichen Luftverkehr (Airline/AOC).

1.2. Selbstkostenbasis (Cost-Sharing): Der Pilot erzielt durch den Flug keinen Gewinn. Die vom Passagier zu entrichtende Zahlung deckt ausschliesslich die anteiligen direkten Betriebskosten (Treibstoff, Flughafengebühren, Mietcharter) des Flugzeugs. Der Pilot trägt seinen eigenen Anteil an den Kosten selbst.

2. Durchführung & Pilot Authority

2.1. Entscheidungsgewalt (PIC): Der verantwortliche Pilot (Pilot in Command) hat die alleinige und endgültige Entscheidungsgewalt über die Durchführung, Route, den Start und die Landung des Fluges.

2.2. Wetter & Sicherheit: Die Allgemeine Luftfahrt ist stark wetterabhängig. Flüge können kurzfristig aufgrund von Wetterbedingungen, technischen Gründen oder anderen Sicherheitsaspekten abgesagt oder verschoben werden. Sicherheit hat jederzeit oberste Priorität. Aus einer Absage entstehen dem Passagier keine Schadensersatzansprüche für Folgekosten (z.B. verpasste Termine, Hotels).

2.3. Gewichtsbeschränkungen: Die gesetzlichen Limits für das Abfluggewicht (MTOW) sind strikt einzuhalten. Passagiere sind verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben zu ihrem Körpergewicht und Gepäck zu machen.

2.4. Gefährliche Güter: Das Mitführen von Gefahrgut (Explosivstoffe, leicht entzündliche Flüssigkeiten, Gase etc.) im Gepäck oder am Körper ist strengstens untersagt. Der Pilot behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall Gepäckstücke zurückzuweisen.

3. Haftung & Beförderungsschein

Die Haftung richtet sich nach der Verordnung über den Lufttransport (LTV) sowie dem Übereinkommen von Montreal. Mit Antritt des Fluges erkennt der Passagier die Bedingungen des Beförderungsscheins an.

  • Personenschäden: Für Schäden bis zu 128'821 Sonderziehungsrechten (SZR) kann die Haftung für Tod oder Körperverletzung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
  • Gepäck: Bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck ist die Haftung auf 1'288 SZR pro Passagier begrenzt.
  • Verspätung: Bei Verspätung ist die Haftung auf 5'346 SZR begrenzt.

SZR (Sonderziehungsrechte) ist eine Recheneinheit des IWF. Stand Januar 2026 entspricht 1 SZR ca. 1.15 CHF (kursabhängig).

4. Dokumente & Beförderungsschein

Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist die Unterzeichnung des Beförderungsscheins vor Flugantritt zwingend erforderlich.

Dieses Dokument regelt die detaillierten Haftungsfragen zwischen Luftfrachtführer und Passagier. Ohne unterzeichnetes Dokument ist eine Beförderung ausgeschlossen. Bitte laden Sie das Dokument herunter und bringen Sie es (digital oder ausgedruckt) zum Flugtag mit.

Beförderungsschein & HaftungPDF Download • Gemäss LTV & Montrealer Übereinkommen

5. Preise & Stornierung

5.1. Die auf der Plattform genannten Preise sind Schätzungen basierend auf der geplanten Flugzeit. Die finale Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Flugzeit (Blockzeit) am Tag des Fluges.

5.2. Der Pilot behält sich das Recht vor, den Flug jederzeit aus Sicherheitsgründen abzusagen. Stornierungen seitens der Passagiere bedürfen der vorherigen Absprache. Bei Nichterscheinen ("No-Show") ohne Absage behalten wir uns vor, angefallene Kosten geltend zu machen.

© 2026 Flight Planner Switzerland. Alle Rechte vorbehalten. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Piloten (Schweiz).